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Schulferien Hessen

Schuljahr 2004/2005

Sommerferien 

19.07. - 27.08.2004
Herbstferien 18.10. - 30.10.2004
Weihnachtsferien 22.12. - 08.01.2005
Osterferien 29.03. - 09.04.2005
Bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2005/2006

Sommerferien 

25.07. - 03.09.2005

Herbstferien 17.10. - 28.10.2005
Weihnachtsferien 21.12. - 07.01.2006
Osterferien 10.04. - 22.04.2006
Bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2006/2007

Sommerferien 

17.07. - 25.08.2006

Herbstferien 16.10. - 28.10.2006
Weihnachtsferien 23.12. - 12.01.2007
Osterferien 02.04. - 14.04.2007
Bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2007/2008

Sommerferien 

09.07. - 17.08.2007

Herbstferien 08.10. - 20.10.2007
Weihnachtsferien 23.12. - 11.01.2008
Osterferien 25.03. - 05.04.2008
Bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2008/2009

Sommerferien 

23.06. - 01.08.2008

Herbstferien 06.10. - 18.10.2008
Weihnachtsferien 22.12. - 10.01.2009
Osterferien 06.04. - 18.04.2009
Bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2009/2010

Sommerferien 

13.07. - 21.08.2009

Herbstferien 12.10. - 24.10.2009
Weihnachtsferien 21.12. - 09.01.2010
Osterferien 29.03. - 10.04.2010
Bewegliche Ferientage 3

Schuljahr 2010/2011

Sommerferien 

05.07. - 14.08.2010

Herbstferien 11.10. - 22.10.2010
Weihnachtsferien 20.12. - 07.01.2011
Osterferien 18.04. - 30.04.2011
Bewegliche Ferientage 3

Sommerferien in Hessen bis 2008

Montag, 21. Juli 2003

-

Freitag, 29. August 2003

Montag, 19. Juli 2004

-

Freitag, 27. August 2004

Montag, 25. Juli 2005

- Samstag, 03. Sept. 2005
Montag, 17. Juli 2006 - Freitag, 25. August 2006
Montag, 09. Juli 2007 - Freitag, 17. August 2007

Montag, 23.Juni 2008

- Freitag, 01. August 2008

 

Die Ferientermine als pdf-Datei zum Download

FAQ Ferientermine

allgemeine Informationen zu den Schulferien

Für die öffentlichen allgemeinbildenden, beruflichen Schulen und Schulen für Erwachsene betragen die Ferien bundeseinheitlich insgesamt 75 Werktage im Schuljahr. Als Ferientage zählen dabei die Werktage (Montag bis Samstag) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Bei der Festlegung der Ferientermine werden vor allem pädagogische Gesichtspunkte, angemessen lange Erholungsphasen für Schülerinnen und Schüler, eine sinnvolle Verteilung der Ferien auf das Schuljahr, die Kontinuität des Unterrichts, daneben auch Gesichtspunkte z.B. der Verkehrsentzerrung und der Entlastung der Feriengebiete während der Ferienzeiträume sowie Absprachen im Rahmen der Zusammenarbeit der Bundesländer berücksichtigt.

Neufestlegung der Sommerferien ab 2005

 

Infolge von Beschlüssen der Ministerpräsidenten- und Kultusministerkonferenzen betr. eine Neufestlegung der Sommerferien aller Bundesländer ab 2005 sowie von Ergebnissen aus dem zugehörigen gesetzlichen Beteiligungsverfahren betr. die aufgrunddessen teilweise erforderlich gewordene Neufestlegung  auch der umgebenden hessischen "kleinen" Ferien wurden die oben genannten langfristigen hessischen Schulferien beschlossen, die im November 2003 der Öffentlichkeit und Presse vorgestellt und im Amtsblatt des Kultusministeriums 12/03 (S. 942) veröffentlicht wurden:

Bei dem Zustandekommen dieser Ferientermine ist zu berücksichtigen, dass nach den entsprechenden Vorgaben der Kultusministerkonferenz für die Berechnung der Schulferienzeiten jedem Bundesland 75 Werktage im Schuljahr zur Verfügung stehen, die in der Regel mindestens 12 Samstage enthalten sollen.

Die Sommerferientermine aller Bundesländer werden aufgrund von verbindlichen Rahmenvorgaben, die von der Kultusministerkonferenz nach dem Einstimmigkeitsprinzip beschlossen werden, festgelegt.

Die „kleinen“ Ferien

Bei der Beschlussfassung über die "kleinen" Ferien orientiert sich das Kultusministerium nach Möglichkeit an den an ihn herangetragenen erkennbaren Wünschen einer Mehrheit der hessischen Eltern; diese Wünsche richteten sich in den zurückliegenden Jahren auf jeweils zweiwöchige Oster- und Herbstferien und möglichst lange in den Monat Januar hineinreichende Weihnachtsferien.

Die sogenannten "kleinen" Ferien gliedern sich in Hessen daher zum einen in (jeweils zweiwöchige) Ostern- und Herbstferien, deren Platzierung zwischen den Weihnachts- und Sommerferien einerseits und den Sommer und Weihnachtsferien andererseits jeweils möglichst vergleichbar lange Unterrichtszeiten ermöglichen soll. Dabei ist zu bedenken, dass die Osterfeiertage über die Jahre hinweg über fünf Wochen nach vorne und nach hinten springen; infolge dessen können die Osterferien nicht in allen Jahren um die Osterfeiertage herum gruppiert werden. Hinsichtlich der Lage der Herbstferien ist anzumerken, dass angesichts von (auf vielfachen Elternwunsch aus Hessen hin) in die wärmere Jahreseit nach hinten verschobene Sommerferientermine zwangsläufig auch eine Verschiebung der nachfolgenden Herbstferien von der ersten Oktoberhälfte in die zweite Oktoberhälfte nach sich ziehen müssen; ansonsten würden in manchen Jahren nur vier Wochen Unterricht das Ende der Sommerferien vom Beginn der Herbstferien trennen.

Zu den "kleinen" Ferien gehören zum anderen die Weihnachtsferien. Bei der Berechnung der Weihnachtsferien in Hessen wird nach Möglichkeit versucht, den Eltern nach den Feiertagen noch eine vollständige Ferienwoche zwecks Ermöglichung einer Inanspruchnahme günstiger Urlaubskonditionen zur Verfügung zu stellen; dieses Ziel läßt aber in Abhängigkeit von der jährlich wechselnden Lage der Feiertage nicht in allen Jahren einen Beginn der Weihnachtsferien am (wünschenswerten) Wochenbeginn zu.

 

Elternwünsche

 

Im Hinblick auf mögliche Wünsche aus der Elternschaft nach "Winterferien" im Februar und/oder Pfingstferien im Mai ist zu bedenken, dass

  • derartige Wünsche in allen zurückliegenden Jahren nur sehr vereinzelt an das Haus herangetragen wurden und insofern erkennbar nicht den zentralen Willen der hessischen Elternschaft zum Ausdruck bringen
  • die Gesamtzahl der Ferientage nicht vermehrbar ist und zusätzliche neue Ferientermine andere bestehende Ferien zwangsläufig verkürzen oder gar halbieren müssen
  • sich beide o.a. Wünsche daher zunächsteinmal gegenseitig ausschließen
  • beide Anliegen dem aus der hessischen Elternschaft an das Haus vielfältig herangetragenen Wunsch nach jeweils zweiwöchigen Oster- und Herbstferien sowie möglichst langen Weihnachstferien entgegenstehen
  • eine Einführung weiterer "kleiner" Ferien zu einer Zerstückelung des zweiten Schulhalbjahres in eine Vielzahl recht unterschiedlich langer Unterrichtsabschnitte, die aus lernpsychologischen und pädagogischen Gründen unzweckmäßig sind, führen müßte
  • die von Jahr zu Jahr über fünf Wochen springenden Osterfeiertage und die davon abhängige Lage der Osterferien z.T. nur äußerst kurze Unterrichtszeiten zwischen "Winterferien" und/oder Pfingstferien und Osterferienzulassen würden
  • vor diesem Hintergrund eventuell nur in manchen Jahren einführbare "Winterferien" und/oder Pfingstferien erhebliche Planungsunsicherheiten im Hinblick auf die übrigen Jahre, in denen die jeweilige Lage der Osterferien eine sinnhafte Platzierung solcher weiterer Ferien nicht gestatten würde, nach sich ziehen müßte
  • "Winterferien" im Februar und/oder Pfingstferien im Mai nach aller Erfahrung nur von einer Minderheit unter den hessischen Eltern tatsächlich für Urlaubsreisen genutzt würden und die bekanntermaßen ungünstigen Witterungsumstände im Februar einerseits und die sich nach der Übung einzelner anderer Bundesländer nurüber wenige Tage erstreckenden Pfingstferien andererseits der Masse der Eltern und Kinder bzw. Jugendlichen nur begrenzte Möglichkeiten einer alternativen sinnvollen Feriengestaltung bieten können.

Start 13.12.07 - Zugriffe heute: 1 - gesamt: 1875.