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Schulferien Hessen
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Schuljahr
2004/2005 |
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Sommerferien |
19.07. -
27.08.2004 |
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Herbstferien |
18.10. -
30.10.2004 |
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Weihnachtsferien |
22.12. -
08.01.2005 |
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Osterferien
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29.03. -
09.04.2005 |
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Bewegliche
Ferientage |
3
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Schuljahr
2005/2006 |
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Sommerferien |
25.07. -
03.09.2005 |
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Herbstferien |
17.10. -
28.10.2005 |
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Weihnachtsferien |
21.12. -
07.01.2006 |
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Osterferien
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10.04. -
22.04.2006 |
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Bewegliche
Ferientage |
3
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Schuljahr
2006/2007 |
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Sommerferien |
17.07. -
25.08.2006 |
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Herbstferien |
16.10. -
28.10.2006 |
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Weihnachtsferien |
23.12. -
12.01.2007 |
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Osterferien
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02.04. -
14.04.2007 |
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Bewegliche
Ferientage |
3
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Schuljahr
2007/2008 |
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Sommerferien |
09.07. -
17.08.2007 |
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Herbstferien |
08.10. -
20.10.2007 |
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Weihnachtsferien |
23.12. -
11.01.2008 |
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Osterferien
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25.03. -
05.04.2008 |
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Bewegliche
Ferientage |
3
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Schuljahr
2008/2009 |
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Sommerferien |
23.06. -
01.08.2008 |
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Herbstferien |
06.10. -
18.10.2008 |
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Weihnachtsferien |
22.12. -
10.01.2009 |
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Osterferien
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06.04. -
18.04.2009 |
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Bewegliche
Ferientage |
3
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Schuljahr 2009/2010 |
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Sommerferien |
13.07. -
21.08.2009 |
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Herbstferien |
12.10. -
24.10.2009 |
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Weihnachtsferien |
21.12. -
09.01.2010 |
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Osterferien
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29.03. -
10.04.2010 |
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Bewegliche
Ferientage |
3
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Schuljahr
2010/2011 |
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Sommerferien |
05.07. -
14.08.2010 |
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Herbstferien |
11.10. -
22.10.2010 |
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Weihnachtsferien |
20.12. -
07.01.2011 |
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Osterferien
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18.04. -
30.04.2011 |
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Bewegliche
Ferientage |
3
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Sommerferien in Hessen bis
2008 |
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Montag, 21.
Juli 2003 |
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Freitag,
29. August 2003 |
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Montag, 19.
Juli 2004 |
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Freitag,
27. August 2004 |
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Montag, 25.
Juli 2005 |
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Samstag, 03. Sept. 2005 |
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Montag, 17.
Juli 2006 |
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Freitag,
25. August 2006 |
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Montag, 09.
Juli 2007 |
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Freitag,
17. August 2007 |
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Montag,
23.Juni 2008 |
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Freitag,
01. August 2008 |
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Die Ferientermine als pdf-Datei zum Download |
FAQ
Ferientermine
allgemeine Informationen zu den Schulferien
Für die
öffentlichen allgemeinbildenden, beruflichen Schulen und
Schulen für Erwachsene betragen die Ferien bundeseinheitlich
insgesamt 75 Werktage im Schuljahr. Als Ferientage zählen
dabei die Werktage (Montag bis Samstag) mit Ausnahme der
gesetzlichen Feiertage. Bei der Festlegung der Ferientermine
werden vor allem pädagogische Gesichtspunkte, angemessen
lange Erholungsphasen für Schülerinnen und Schüler, eine
sinnvolle Verteilung der Ferien auf das Schuljahr, die
Kontinuität des Unterrichts, daneben auch Gesichtspunkte
z.B. der Verkehrsentzerrung und der Entlastung der
Feriengebiete während der Ferienzeiträume sowie Absprachen
im Rahmen der Zusammenarbeit der Bundesländer
berücksichtigt.
Neufestlegung der Sommerferien
ab 2005
Infolge
von Beschlüssen der Ministerpräsidenten- und
Kultusministerkonferenzen betr. eine Neufestlegung der
Sommerferien aller Bundesländer ab 2005 sowie von
Ergebnissen aus dem zugehörigen gesetzlichen
Beteiligungsverfahren betr. die aufgrunddessen teilweise
erforderlich gewordene Neufestlegung auch der umgebenden
hessischen "kleinen" Ferien wurden die oben genannten
langfristigen hessischen Schulferien beschlossen, die im
November 2003 der Öffentlichkeit und Presse vorgestellt und
im Amtsblatt des Kultusministeriums 12/03 (S. 942)
veröffentlicht wurden:
Bei dem
Zustandekommen dieser Ferientermine ist zu berücksichtigen,
dass nach den entsprechenden Vorgaben der
Kultusministerkonferenz für die Berechnung der
Schulferienzeiten jedem Bundesland 75 Werktage im Schuljahr
zur Verfügung stehen, die in der Regel mindestens 12
Samstage enthalten sollen.
Die
Sommerferientermine aller Bundesländer werden aufgrund von
verbindlichen Rahmenvorgaben, die von der
Kultusministerkonferenz nach dem Einstimmigkeitsprinzip
beschlossen werden, festgelegt.
Die „kleinen“ Ferien
Bei der
Beschlussfassung über die "kleinen" Ferien orientiert sich
das Kultusministerium nach Möglichkeit an den an ihn
herangetragenen erkennbaren Wünschen einer Mehrheit der
hessischen Eltern; diese Wünsche richteten sich in den
zurückliegenden Jahren auf jeweils zweiwöchige Oster- und
Herbstferien und möglichst lange in den Monat Januar
hineinreichende Weihnachtsferien.
Die
sogenannten "kleinen" Ferien gliedern sich in Hessen daher
zum einen in (jeweils zweiwöchige) Ostern- und Herbstferien,
deren Platzierung zwischen den Weihnachts- und Sommerferien
einerseits und den Sommer und Weihnachtsferien andererseits
jeweils möglichst vergleichbar lange Unterrichtszeiten
ermöglichen soll. Dabei ist zu bedenken, dass die
Osterfeiertage über die Jahre hinweg über fünf Wochen nach
vorne und nach hinten springen; infolge dessen können die
Osterferien nicht in allen Jahren um die Osterfeiertage
herum gruppiert werden. Hinsichtlich der Lage der
Herbstferien ist anzumerken, dass angesichts von (auf
vielfachen Elternwunsch aus Hessen hin) in die wärmere
Jahreseit nach hinten verschobene Sommerferientermine
zwangsläufig auch eine Verschiebung der nachfolgenden
Herbstferien von der ersten Oktoberhälfte in die zweite
Oktoberhälfte nach sich ziehen müssen; ansonsten würden in
manchen Jahren nur vier Wochen Unterricht das Ende der
Sommerferien vom Beginn der Herbstferien trennen.
Zu den
"kleinen" Ferien gehören zum anderen die Weihnachtsferien.
Bei der Berechnung der Weihnachtsferien in Hessen wird nach
Möglichkeit versucht, den Eltern nach den Feiertagen noch
eine vollständige Ferienwoche zwecks Ermöglichung einer
Inanspruchnahme günstiger Urlaubskonditionen zur Verfügung
zu stellen; dieses Ziel läßt aber in Abhängigkeit von der
jährlich wechselnden Lage der Feiertage nicht in allen
Jahren einen Beginn der Weihnachtsferien am
(wünschenswerten) Wochenbeginn zu.
Elternwünsche
Im
Hinblick auf mögliche Wünsche aus der Elternschaft nach
"Winterferien" im Februar und/oder Pfingstferien im Mai ist
zu bedenken, dass
-
derartige Wünsche in allen zurückliegenden Jahren
nur sehr vereinzelt an das Haus herangetragen wurden
und insofern erkennbar nicht den zentralen Willen
der hessischen Elternschaft zum Ausdruck bringen
-
die Gesamtzahl der Ferientage nicht vermehrbar ist
und zusätzliche neue Ferientermine andere bestehende
Ferien zwangsläufig verkürzen oder gar halbieren
müssen
-
sich beide o.a. Wünsche daher zunächsteinmal
gegenseitig ausschließen
-
beide Anliegen dem aus der hessischen Elternschaft
an das Haus vielfältig herangetragenen Wunsch nach
jeweils zweiwöchigen Oster- und Herbstferien sowie
möglichst langen Weihnachstferien entgegenstehen
-
eine Einführung weiterer "kleiner" Ferien zu einer
Zerstückelung des zweiten Schulhalbjahres in eine
Vielzahl recht unterschiedlich langer
Unterrichtsabschnitte, die aus lernpsychologischen
und pädagogischen Gründen unzweckmäßig sind, führen
müßte
-
die von Jahr zu Jahr über fünf Wochen springenden
Osterfeiertage und die davon abhängige Lage der
Osterferien z.T. nur äußerst kurze Unterrichtszeiten
zwischen "Winterferien" und/oder Pfingstferien und
Osterferienzulassen würden
-
vor diesem Hintergrund eventuell nur in manchen
Jahren einführbare "Winterferien" und/oder
Pfingstferien erhebliche Planungsunsicherheiten im
Hinblick auf die übrigen Jahre, in denen die
jeweilige Lage der Osterferien eine sinnhafte
Platzierung solcher weiterer Ferien nicht gestatten
würde, nach sich ziehen müßte
-
"Winterferien" im Februar und/oder Pfingstferien im
Mai nach aller Erfahrung nur von einer Minderheit
unter den hessischen Eltern tatsächlich für
Urlaubsreisen genutzt würden und die bekanntermaßen
ungünstigen Witterungsumstände im Februar einerseits
und die sich nach der Übung einzelner anderer
Bundesländer nurüber wenige Tage erstreckenden
Pfingstferien andererseits der Masse der Eltern und
Kinder bzw. Jugendlichen nur begrenzte Möglichkeiten
einer alternativen sinnvollen Feriengestaltung
bieten können.
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